Rechtsprechung
VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Abwehrrecht nur bei schwerwiegenden und wahrscheinlichen Schäden am Oberflächeneigentum Geothermiebohrung; Anfechtung eines Bohrbetriebsplans durch Nachbarn; Erschütterungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07
Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
2.1 Nach der Konzeption des Bundesberggesetzes sind zu erwartende bergbaubedingte Beeinträchtigungen, die sich im Bereich kleinerer und mittlerer Schäden bewegen, wegen der gesetzlichen Bestimmungen über die Regulierung von Bergschäden (§§ 114 - 121 BBergG) auch mit Rücksicht auf Art. 14 GG nicht ausreichend, um eine Aufhebung der Betriebsplanzulassung durch einen Dritten zu bewirken (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 27).Nur Schäden an der Substanz des Eigentums - etwa die Beeinträchtigung der Standsicherheit eines Gebäudes oder seiner Benutzbarkeit - können geeignet sein, eine Verletzung der drittschützenden Norm des § 48 Abs. 2 BBergG zu begründen (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 27).
Es ist vielmehr im gerichtlichen Verfahren nur zu überprüfen, ob die Bergbehörde eine Prognoseentscheidung getroffen hat, bei der der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde und korrekte Methoden der Vorausschau angewandt wurden (OVG Saarland, B.v.2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris Rn. 39 f.).
- BVerwG, 16.03.1989 - 4 C 36.85
Bergbau - Bodenschätze - Berschadensregelung - Betriebsplan - Nachbarschutz - …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Bei der Prüfung dieser Vorschrift ist von der Bergbehörde im Betriebsplanzulassungsverfahren ein aus Art. 14 Abs. 1 GG fließender Schutzanspruch betroffener Eigentümer gegen Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums zu berücksichtigen (BVerwG, U.v.16.3.1989 - 4 C 36/85 - juris Rn. 41).§ 48 Abs. 2 BBergG vermittelt dem Oberflächeneigentümer nur insoweit Drittschutz als schwerwiegende Beeinträchtigungen des Oberflächeneigentums voraussichtlich unvermeidbar oder mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind (BVerwG, U.v.16.3.1989 - 4 C 36/85 - juris Rn. 47).
- BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 75.06
Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung; …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Gleichwohl geht die Kammer angesichts der Tatsache, dass im Fachplanungsrecht nur geringe Anforderungen an die Klagebefugnis zu stellen sind (BVerwG, B.v.26.3.2007 - 7 B 75/06 - juris Rn. 6) zu Gunsten der Klägerin davon aus, dass die behaupteten Eigentumsbeeinträchtigungen nicht von vorneherein völlig ausgeschlossen sind.
- BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07
Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Für eine solche Annahme besteht nicht die geringste Wahrscheinlichkeit, weshalb ihr nicht weiter nachzugehen ist (BVerwG, B.v.13.6.2007 - 4 BN 6/07 - juris Rn. 10 ff.). - BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 18.90
Bergrecht: Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans und Inanspruchnahme …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Der Bergbauunternehmer trägt das Risiko, dass von ihm im Vertrauen auf bestandskräftig zugelassene Betriebspläne gemachte Aufwendungen wertlos werden (BVerwG, U.v.14.12.1990 - 7 C 18/90 - juris Rn.10). - VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050
Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Es müssen zumindest Tatsachen benannt werden, die es denkbar und möglich erscheinen lassen, dass die Klägerin durch die streitgegenständliche Genehmigung in einer eigenen rechtlich-geschützten Position beeinträchtigt ist (BayVGH, U. v. 9.8.2012 - 8 A 10.40050 - juris Rn. 20). - OVG Niedersachsen, 08.05.2012 - 12 KS 5/10
Wirksamkeit eines Teilgenehmigungsbescheids über Errichtungsarbeiten für eine …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Unabhängig von der Frage, ob Privaten, die nicht in ihren Rechten verletzt sind, ein Aufhebungsanspruch nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 UmwRG überhaupt zukommen kann (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v.8.5.2012 - 12 KS 5/10 - juris -), scheidet ein solcher Aufhebungsanspruch vorliegend allein schon deshalb aus, da das Umweltrechtsbehelfsgesetz auf die streitgegenständliche Betriebsplanzulassung nicht anwendbar ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2009 - 11 A 456/06
Rahmenbetriebsplan für das Bergwerk West am linken Niederrhein durch …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Im Rahmen des § 48 Abs. 2 Satz 1 BBergG sind nur solche Gefahren als dem jeweiligen Vorhaben zurechenbar anzusehen und zu berücksichtigen, die bei normalem Geschehensablauf nach allgemeiner Lebenserfahrung wahrscheinlich und ihrer Natur nach vorhersehbar sind (OVG NRW, U.v.20.8.2009 - 11 A 456/06 - juris Rn. 82). - VGH Bayern, 21.08.2012 - 8 CS 12.847
Antragsbefugnis; Bergrechtliche Zulassung; Wasserrechtliche Erlaubnis zum …
Auszug aus VG München, 05.12.2012 - M 9 K 12.1293
Die Regelung des § 1 UVP-V Bergbau über die betriebsplanpflichtigen Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, ist abschließend (BayVGH, B.v.21.8.2012 - 8 CS 12.847 - juris Rn. 27).
- VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109
Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt
Im Hinblick auf den drittschützenden gesetzlichen Versagungsgrund des § 48 Abs. 2 BBergG kann eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums - wie sie sich in den befürchteten Gebäudeschäden manifestieren würde - gerügt werden (BVerwG, U. v. 15.12.2006 - 7 C 1/06 - juris; OVG NW, U. v. 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - juris; VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris).Der Bergbauunternehmer trägt das Risiko, dass von ihm im Vertrauen auf bestandskräftig zugelassene Betriebspläne gemachte Aufwendungen - beispielsweise für ein Lärmgutachten - wertlos werden (VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris; BVerwG, U. v. 14.12.1990 - 7 C 18/90 - juris).
Nach der Konzeption des Bundesberggesetzes sind zu erwartende bergbaubedingte Beeinträchtigungen, die sich im Bereich kleinerer und mittlerer Schäden bewegen, wegen der gesetzlichen Bestimmungen über die Regulierung von Bergschäden (§§ 114 - 121 BBergG) auch mit Rücksicht auf Art. 14 GG nicht ausreichend, um eine Aufhebung der Betriebsplanzulassung durch einen Dritten zu bewirken (OVG Saarland, B. v. 2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris; VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris).
- VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4060
Prüfung von Lärmimmissionen nach der TA Lärm bezüglich Explorationsbohrung für …
Im Hinblick auf den drittschützenden gesetzlichen Versagungsgrund des § 48 Abs. 2 BBergG kann eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums - wie sie sich in den befürchteten Gebäudeschäden manifestieren würde - gerügt werden (BVerwG, U. v. 15.12.2006 - 7 C 1/06 - juris; OVG NW, U. v. 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - juris; VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris).Der Bergbauunternehmer trägt das Risiko, dass von ihm im Vertrauen auf bestandskräftig zugelassene Betriebspläne gemachte Aufwendungen - beispielsweise für ein Lärmgutachten - wertlos werden (VG München, U.v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris; BVerwG, U.v. 14.12.1990 - 7 C 18/90 - juris).
Nach der Konzeption des Bundesberggesetzes sind zu erwartende bergbaubedingte Beeinträchtigungen, die sich im Bereich kleinerer und mittlerer Schäden bewegen, wegen der gesetzlichen Bestimmungen über die Regulierung von Bergschäden (§§ 114 - 121 BBergG) auch mit Rücksicht auf Art. 14 GG nicht ausreichend, um eine Aufhebung der Betriebsplanzulassung durch einen Dritten zu bewirken (OVG Saarland, B. v. 2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris; VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris).
- VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987
Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt
Im Hinblick auf den drittschützenden gesetzlichen Versagungsgrund des § 48 Abs. 2 BBergG kann eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Oberflächeneigentums - wie sie sich in den befürchteten Gebäudeschäden manifestieren würde - gerügt werden (BVerwG, U.v. 15.12.2006 - 7 C 1/06 - juris; OVG NW, U.v. 18.11.2015 - 11 A 3048/11 - juris; VG München, U.v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris).Der Bergbauunternehmer trägt das Risiko, dass von ihm im Vertrauen auf bestandskräftig zugelassene Betriebspläne gemachte Aufwendungen - beispielsweise für ein Lärmgutachten - wertlos werden (VG München, U.v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris; BVerwG, U.v. 14.12.1990 - 7 C 18/90 - juris).
Nach der Konzeption des Bundesberggesetzes sind zu erwartende bergbaubedingte Beeinträchtigungen, die sich im Bereich kleinerer und mittlerer Schäden bewegen, wegen der gesetzlichen Bestimmungen über die Regulierung von Bergschäden (§§ 114 - 121 BBergG) auch mit Rücksicht auf Art. 14 GG nicht ausreichend, um eine Aufhebung der Betriebsplanzulassung durch einen Dritten zu bewirken (OVG Saarland, B.v. 2.11.2007 - 2 B 181/07 - juris; VG München, U. v. 5.12.2012 - M 9 K 12.1293 - juris).